Mindestanforderungen Papageienhaltung

Gutachten der Sachverständigengruppe für die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln
(Hrsg. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)

whklinks   Mindestanforderungen zur Haltung von Papageien

Interessant ist hier insbesondere der letzte Absatz:

Der Deutsche Tierschutzbund e. V. gibt unabhängig von der sonstigen Zustimmung zu vorliegen­dem Gutachten folgende Differenzen zu Protokoll:
  1. Die Haltung von Papageien im Privathaushalt wird grundsätzlich abgelehnt. Die Haltung sollte sich auf wissenschaftlich geführte Einrichtungen beschränken.
  2. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt Naturentnahmen generell ab. Solange Naturentnahmen zugelassen sind, sollten die Tiere über die gesamte Lebenszeit nur in Volieren gehalten wer­den.
  3. Die empfohlenen Käfigmindestgrößen sind nicht ausreichend. Sie müssen so bemessen sein, daß die Vögel nicht nur sitzen, hüpfen und klettern können, sondern auch 1 - 2 Flugschwünge im Käfig möglich sind. Ergänzend ist Freiflug zu gewähren.
  4. Das Kürzen der Handschwingen, das einseitige Amputieren einer Flügelspitze oder sonstige Manipulationen am Tier, um diese an das Haltungssystem anzupassen, werden abgelehnt.
  5. Sonderregelungen für Zoofachgeschäfte werden nicht akzeptiert.
  6. Vogelausstellungen und Vogelbewertungsschauen sowie Vogelmärkte und Vogelbörsen wer­den abgelehnt



whklinks   Auszug: Tierschutzgesetz (TierSchG)